
Nur noch das irische Insolvenzrecht könnte als ähnlich attraktiv für den Schuldner betrachtet werden. Ein Insolvenzverfahren in Irland kann fast genauso kurz wie ein Insolvenzverfahren nach lettischem Recht sein, aber es ist in Irland mit extrem hohen Lebenskosten und sehr strengen Auflagen zu rechnen. Somit ist es auch keine echte Alternative.
Ein Insolvenzverfahren nach deutschem Recht dauert in der Regel sechs Jahre. Selbst bei größten Bemühungen kann man nicht damit rechnen, dass die Restschuldbefreiung erteilt wird, denn die Auflagen sind sehr streng und die Prüfung sehr genau. Wenn auch das Insolvenzverfahren in Deutschland auf drei Jahre verkürzt wird, hat die Bundesregierung vor, die Auflagen noch weiter zu verschärfen.
Die Dauer eines Insolvenzverfahrens ist aber nicht der größte Vorteil Lettlands. Zwar beträgt die Dauer der Wohlverhaltensphase sechs Monate bis drei Jahre, aber oft kommt es gar nicht zu einer Wohlverhaltensphase, weil die Gläubiger ihre Forderungen nicht anmelden. Das bedeutet einen Abschluss von dem Insolvenzverfahren schon nach sechs Monaten. Wenn der Schuldner schon in Lettland ansässig ist oder gerade Insolvenz angemeldet hat, sind die deutschen Gläubiger oft vergleichsbereiter als sonst. Viele unserer Mandanten melden deswegen gar nicht Insolvenz an.
Anders als in Deutschland muss man nach lettischem Recht nur ein Drittel seines Netto-Einkommens abführen. Der insolvente Schuldner in Lettland hat also Anspruch auf mindestens zwei Drittel seines Netto-Einkommens, das während der Wohlverhaltensphase auch im Deutschland bezogen werden kann. Es kommt nicht darauf an, wie hoch Ihr Einkommen ist. Während des Verwertungs- und Feststellungsverfahrens (also in den ersten sechs Monaten nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens) darf der Schuldner sogar das komplette neuverdiente Einkommen behalten. Er muss aber die neuentstandenen Verbindlichkeiten selbst tilgen und die Verfahrenskosten tragen.
Der Ablauf des Insolvenzverfahrens nach lettischem Recht ist unkompliziert und wird beim Erstgespräch ausführlich erläutert.
Zudem sind Lebenshaltungskosten und Steuerlast in Lettland viel niedriger als in Deutschland. Die Lebensqualität ist hoch. Das ist Nordeuropa „mit 80-prozentigem Rabatt“, sagen unsere Mandanten.
Auch die Gründung eines Unternehmens ist relativ einfach und die Bürokratie weniger kompliziert. Wenn Sie zum Beispiel einmal wegen Insolvenzverschleppung verurteilt wurden, hat das keine Auswirkung auf Ihr Leben in Lettland, weil es diesen Tatbestand nach lettischem Recht seit 2010 nicht mehr gibt.
Unsere Erfahrung
Wir betreuen zahlreiche Mandanten aus Deutschland, Österreich, der Schweiz,
Italien, den Niederlanden und der Türkei, die Insolvenz in Lettland angemeldet
haben oder demnächst die Anmeldung beabsichtigen.Von allen Deutschen und Österreichern, die in Lettland Insolvenzanträge gestellt haben, sind die meisten unsere Mandanten.
Die öffentlichen und online abrufbaren Eintragungen im lettischen Insolvenzregister belegen, dass wir bis heute die einzige Kanzlei in Lettland sind, die überhaupt erfolgreich abgeschlossene Fälle ihrer deutschen und österreichischer Mandanten vorweisen kann und deren deutschen und österreichischen Mandanten Entschuldung nach lettischem Recht erteilt worden ist.
Wenn andere Anbieter behaupten, schon Hunderte von Fällen abgeschlossen zu haben, seien Sie vorsichtig: Das stimmt mit Sicherheit und nachweislich nicht!
Voraussetzungen
Es gibt manche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, bevor man als
ausländischer Staatsbürger berechtigt ist, Insolvenzantrag in Lettland zu stellen.Das Wichtigste ist, dass Sie mindestens sechs Monate lang in Lettland steuerlich veranlagt sein müssen und der Mittelpunkt Ihrer hauptsächlichen Interessen in Lettland liegen muss. Das heißt, etwas vereinfacht, dass Sie den gewöhnlichen Aufenthalt in Lettland haben müssen. Sie müssen in Lettland auch erwerbstätig werden (Ausnahmen gelten für Rentner), Einkommen generieren und Ihr weltweites Einkommen in Lettland besteuern lassen.
Wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne, diese Voraussetzung rechtsgemäß zu erfüllen. Sie werden von unserem deutschsprachigen Team überall begleitet. Bitte beachten Sie, dass wir aber für nichts Unerlaubtes, Illegales oder Missbräuchliches zur Verfügung stehen. Wir werden keine fake-Arbeitsverträge abschließen oder sagen, dass Sie gar nicht in Lettland leben müssen. Wir beraten nur zu rechtlichen Vorschriften und es bleibt in Ihrem Verantwortungsbereich, unserem Rat nachzukommen. Die gute Nachricht aber ist, dass die Vorschriften klar sind und das Ganze absolut machbar ist.
Vorsicht: Bei Missachtung der Mitwirkungs- und Auskunftspflicht oder bei betrügerischem Handeln und Missbrauch kann das Insolvenzverfahren in Lettland eingestellt oder die Restschuldbefreiung versagt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Restschuldbefreiung im Rahmen eines lettischen Insolvenzverfahrens die folgenden Schuldenarten nicht umfasst:
- Schulden aus Unterhaltspflicht;
- Straf- und Bußgelder;
- Entschädigungen, die nach einer strafrechtlichen Verurteilung zu zahlen sind;
- Schulden, die aus einer unerlaubten Handlung resultieren (also, wenn Sie z.B. nach dem § 823 BGB verurteilt worden sind).
Krankenkassenbeitrags- und Steuerschulden sind aber von einer lettischen Insolvenz ausdrücklich umfasst.
Interesse an unseren Dienstleistungen?
Für Schuldner: Wenn Sie Interesse an Privatinsolvenz in Lettland haben oder wenn
Sie Opfer einer Insolvenzagentur geworden sind, kontaktieren Sie uns gern. Wir
können Ihnen helfen, und das haben wir schon in zahlreichen Fällen gemacht.Für Gläubiger: Solange kein Interessenkonflikt entsteht, stehen unsere Dienstleistungen auch gerne Gläubigern zur Verfügung, deren Schuldner Insolvenz in Lettland angemeldet haben. Wir ermitteln gerne, ob der Lebensmittelpunkt (COMI) von Ihrem Schuldner tatsächlich in Lettland liegt und, wenn nicht, können wir den COMI in Ihrem Namen bestreiten oder Einstellung des Insolvenzverfahrens beantragen. Da die Fristen hier äußerst kurz sind, muss man relativ schnell handeln.
Kosten und unsere Preise
Sie müssen natürlich für alle Kosten und Gebühren aufkommen. Die größten
Positionen sind: Umzugskosten, Miete einer Wohnung in Riga, alltägliche
Lebenskosten in Riga. Bei der Stellung des Insolvenzantrags müssen Sie für die
Vergütung des Insolvenzverwalters (mindestens 860 €) und die Gerichtsgebühr (70
€) aufkommen. Die Kosten der externen Dienstleister müssen auch von Ihnen
getragen werden. Das sind unter anderem Übersetzungskosten,
Buchhaltungskosten (ca. 60 bis 80 € pro Monat), Porto, Notarkosten; diese Kosten
können insgesamt mehrere Hunderte Euro betragen.Nach dem lettischen Insolvenzgesetz muss der Schuldner stets in der Lage sein, die Verfahrenskosten zu tragen. Meistens bedeutet das neben dem oben genannten nur das Porto, es kann aber auch andere Kosten inkludieren.
Unsere Vergütung: Die hängt von Ihrer Situation ab, weil Sie grundsätzlich nur für die Dienstleistungen bezahlen, die Sie bei uns in Anspruch nehmen. Alles ist also fair und transparent. Sie bzw. ein Dritter müssen aber eine Mandatsgebühr bei der Mandatierung leisten und die Dienstleistungen als einen Retainer im Voraus bezahlen. Die Höhe der Vorauszahlung kommt auf den Umfang und die Komplexität des Sachverhalts an. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Vorsicht bei der Auswahl Ihres Dienstleisters!
Bitte Vorsicht bei manchen Insolvenzagenturen, die zwar überzeugende
Internetpräsenz aufgebaut haben und behaupten, hunderte von Fällen
abgeschlossen zu haben, aber keinen nennenswerten Erfolg vorweisen können.
Tatsächlich haben diese Agenturen noch keine einzige erfolgreiche
Restschuldbefreiung für ihre Klienten aus Deutschland und Österreich bewirkt.
Obwohl sie sich gerne als „Kanzleien“, erfahrene Anwälte, Insolvenzberater und
Juristen ausgeben, die in Lettland, Deutschland und Irland tätig seien, verfügen sie
über keine Zulassungen und oft auch keine juristische Ausbildung. Sie kennen sich
schlecht in deutschem Recht aus und in lettischem oder irischem Recht überhaupt
nicht. Diese Agenturen sind nicht versichert und haften für nichts.Bitte immer darauf achten, dass Sie sich nur an zugelassene Anwälte wenden. Das lässt sich immer online bei der Rechtsanwaltskammer oder auch z.B. auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Riga riga.diplo.de überprüfen.